AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen)

In den AGB's von MNSB gibt es kein "Kleingedrucktes".
Wichtigstes Ziel ist es, dem Kunden und Partner die bestmögliche Dienstleistung zu bieten.

Preise
Grundlagen des Auftrages sind die Ausschreibung (Modul Beschreib), die Offerte und die Auf­trags­be­stä­ti­gung. Zusätzliche Kosten werden dem Kunden nur dann verrechnet, wenn er vor Ausführung der Leistung entsprechend (schriftlich) orientiert wurde.
Bei überjährigen Projekten bleibt die Preisbindung auch für das nächste Kalenderjahr bestehen.
Danach behalten wir uns eine Preisanpassung gem. unserer Tarifübersicht vor.


Einsatzübung Tunnel TU04 - die ersten FW-FZ erreichen den Einsatzort


Spesen / Reisen

Ausserordentlich anfallende Spesen werden in der tat­säch­lichen Höhe weiterverrechnet.

Im Rahmen der Beratung in der Schweiz werden keine Rei­se­spe­sen weiterverrechnet.

Die Reisezeit wird zum halben Stundensatz berechnet.

Normale Nebenkosten werden mit 5 % auf dem Rechnungsbetrag (vor MWSt) verrechnet.


Verzug

Gerät der Kunde mit der Bezahlung in Verzug, ist MNSB nach der ungenutzten Mahnfrist von max. 30 Tagen berechtigt, die Tätigkeit einzustellen.

  • Für Mahnungen verrechnet MNSB GmbH pro mal CHF 25.00
  • Bei Verzug von über 30 Tagen verrechnet MNSB einen Zins von 5%

Mitarbeiter der Baustelle Islisbergtunnel werden in die Kleinlöschmittel eingeführt.


Kursbetrieb

Bei Kursen wird der Preis je Teilnehmer berechnet.
Geschuldet ist in jedem Fall der Betrag, wie er auf der Auftragsbestätigung vereinbart wurde.
Sollten weniger Teilnehmer die Ausbildung besuchen, ist der gesamte Betrag trotzdem geschuldet!


Offerten

Offerten haben grundsätzlich eine Gültigkeit von drei Monaten. Bei Produkten, die MNSB für den Kunden bezieht, gilt die jeweils gültige Preisliste des Herstellers / Lieferanten als Basis für die Berechnung.
Nach Ablauf der drei Monate behält sich MNSB vor, Änderungen bei den Einkaufskosten zu ver­rechnen, insbesondere bei Wechsel­kurs­schwan­kungen.


TU04 - Ein LRZ der SBB fährt in das verrauchte Tunnel ein



Haftung

Für alle Produkte, die auf unsere Empfehlung hin zum Einsatz kommen, muss der entsprechende Hersteller / Lieferant die Haftung / Garantie selbst gewährleisten.


Zahlungskonditionen

Ohne anderslautende schriftliche Abmachung gelten folgende Zahlungsfristen:

für Dienstleistungen, 10 Tage rein netto

für Bergungs-, Rettungs-, 1. Hilfe- und Lösch - Material, sofort nach Erhalt, rein netto

Kurse und Module, deren Dauer sechs Kalendermonate nicht überschreiten, sind wie folgt fällig:

- 50 % bei Auftragsbestätigung

- 50 % am Datum des ersten Kurstages

Serien von Kursen und Modulen, deren Dauer sechs Kalendermonate überschreiten, sind wie folgt fällig:

- 30 % bei Auftragsbestätigung

- 30 % am Datum des ersten Kurstages

- 30 % am Datum des ersten Kurses in der zweiten Hälfte aller Kurse in diesem Halbjahr

- 10 % am Datum nach Abschluss aller Kurse in diesem Halbjahr

Projektarbeiten, deren Dauer einen Kalendermonat nicht überschreiten, werden nach Abschluss der Arbeiten verrechnet.

Längerdauernde Projekte (Baubegleitung usw.) werden monatlich, gem. Zeitaufschreibung verrechnet.

Von MNSB vermittelte Materialien, Produkte und Drittleistungen, werden mit einer Bearbeitungsgebühr durch MNSB weiterverrechnet.


Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gilt Schweizer Recht, Gerichsstand ist Dübendorf, resp. Uster.


30.11.2017 mn / bn